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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Stretchlimoservice-Nord, Inh.: A. Potschka / P. Kurz
§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Stretchlimousinen der Firma Stretchlimoservice-Nord, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Wirksame Nebenabreden werden nicht getroffen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
a) Bei erfolgter schriftlicher Anfrage des Kunden kommt ein Vertrag nur zustande, wenn er von Stretchlimoservice-Nord schriftlich oder telefonisch bestätigt wird und die geforderte Anzahlung termingerecht geleistet wird.
b) Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
a) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut der Stretchlimoservice-Nord-Preisliste.
b) Bei Pauschalvereinbarungen oder von Stretchlimoservice-Nord schriftlich oder telefonisch übermittelten Angeboten gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung.
c) Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Stretchlimoservice-Nord Preisliste berechnet.
d) Vor Antritt der Fahrt sind 100 Prozent des Fahrtgrundpreises zu zahlen.
e) Zahlungen können als Überweisungen auf unser Konto oder in bar am Fahrtag (vor Antritt der Fahrt / beim Chauffeur) erfolgen.
f) Eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des Buchungspreises ist innerhalb von 5 Werktagen bei der Reservierung fällig. Mit dieser Zahlung wird die Buchung wirksam. Die restlichen 50 Prozent werden am Tag der Fahrt (vor Antritt der Fahrt / beim Chauffeur) fällig.
g) Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.
§ 4 Vertragsstornierung
a) Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung zu.
b) Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen nur wenn sie von Stretchlimoservice-Nord schriftlich bestätigt werden.
c) Bei Stornierungen berechnet Stretchlimoservice-Nord folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz:
0% bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt,
20% bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt,
50% bis 2 Wochen vor Antritt der Fahrt,
75% bis 1 Woche vor Antritt der Fahrt
sollte die Stornierung innerhalb weniger als 2 Tagen vor Fahrantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Ein früherer Abschluss der Mietdauer entbindet den Kunde nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Fahrpreis zu zahlen.
d) Wird die vereinbarte Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.
§ 5 Beförderung
a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.
b) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
c) Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
d) Im Fahrzeug ist ABSOLUTES Rauchverbot.
e) Stretchlimoservice-Nord ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach §3 bestimmte Zahlung des Fahrpreises nicht leistet.
f) Weiterhin ist Stretchlimoservice-Nord berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich Fahrgäste den notwendigen Anweisungen des Chauffeurs widersetzen, eine Gefährdung gemäß der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs darstellen. In diesem Fall berechnet Stretchlimoservice-Nord den vollen Fahrtpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen. Der Chauffeur ist berechtigt, die Passagiere von der Beförderung auszuschließen.
§ 6 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von Stretchlimoservice-Nord oder des Chauffeurs.
§ 7 Haftung des Kunden
a) Der Kunde haftet für alle von ihm und den Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder groben Verschmutzungen jeglicher Art.
b) Vom Kunden (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern.
c) Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können KEINE Schadensansprüche geltend gemacht werden.
§ 8 Haftung von Strechlimoservice-Nord
a) Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Stretchlimoservice-Nord zurückzuführen.
b) Stretchlimoservice-Nord versichert, dass alle Fahrzeuge, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen benutzt werden, der StVO entsprechen, TÜV abgenommen und ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind. Der Chauffeur ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
c) Stretchlimoservice-Nord bemüht sich nach seinen Möglichkeiten Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei Verhinderung wird umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail an den Auftraggeber, der damit auf jegliche Regressansprüche bezüglich einer Terminabsage verzichtet. Stretchlimoservice-Nord wird sich jedoch bemühen, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet Strechlimoservice-Nord einen eventuell geleisteten Anzahlungsbetrag zurück.
d) Stretchlimoservice-Nord ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.) von seiner Leistungspflicht befreit.
e) Die Chauffeure von Stretchlimoservice-Nord sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins.
§ 9 Versicherungsschutz
Für das Fahrzeug besteht folgende Versicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen:
a) Haftpflichtversicherung
§ 10 Datenschutz
a) Stretchlimoservice-Nord versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An Dritte wird Stretchlimoservice-Nord keine Daten weitergeben.
b) Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch Stretchlimoservice-Nord angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwendet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies Stretchlimoservice-Nord ausdrücklich erklären.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist Kiel.
b) Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und beide Seiten gilt Kiel.
§ 12 Salvatoresche Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
In diesem Fall geltend diejenigen gesetzlichen Vorschriften die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen. Dasselbe gilt, soweit diese Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.
Kiel, den 01. November 2004
Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch auszugsweise nicht gestattet.
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